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TestDaF-Institut > Lizenzierung
Voraussetzungen zur Lizenzierung
Lizenzen zur Durchführung der Sprachprüfung „Test Deutsch als Fremdsprache“ (TestDaF), des Studierfähigkeitstests „Test für Ausländische Studierende“ (TestAS), des "Online-Spracheinstufungstests" (onSET) unter dem Namen onSET-Deutsch für Deutsch als Fremdsprache sowie für Englisch unter dem Namen onSET-English können an Hochschulen im Ausland und in Deutschland, an Goethe-Institute bzw. Goethe-Zentren und -Lizenznehmer sowie an Einrichtungen der deutschen auswärtigen Kulturpolitik (z. B. an DAAD-Lektorate) vergeben werden. Partner sind auch gemeinnützige Sprachanbieter wie z.B. Volkshochschulen und Carl Duisberg Centren. Kommerzielle Sprachschulen in Deutschland können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls lizenziert werden.
Bitte prüfen Sie die Lizenzierungskriterien genau, bevor Sie Kontakt mit dem TestDaF-Institut aufnehmen. Die Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e. V. (g.a.s.t.) legt im Interesse der Studienbewerberberinnen und -bewerber Wert darauf, dass Testzentren in der Regel alle Tests (TestDaF, TestAS, onSET) anbieten. Wir beraten Sie gern.
Die Lizenzierung ist kostenfrei. Ein Anspruch auf Lizenzierung besteht nicht. Ablehnungen müssen nicht begründet werden. Grundlage der Lizenzierung ist die Erfüllung der Qualitätskriterien von g.a.s.t. Sofern an einem Ort bereits ein Testzentrum lizenziert ist, muss begründet werden, warum eine weitere Lizenzierung (z. B aufgrund von Kapazitätsengpässen) sinnvoll ist.
In regelmäßigen Abständen führt das TestDaF-Institut Evaluierungen der Testzentren durch (unangemeldete Inspektionen). Kriterien hierfür sind u. a. die korrekte, störungsfreie Durchführung der Prüfung, die Beratung der Interessierten, die Zusammenarbeit mit dem TestDaF-Institut und die Prüfungsergebnisse der Teilnehmenden.
Ein Testzentrum muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, um auf Vorschlag des TestDaF-Instituts vom g.a.s.t.-Vorstand lizenziert zu werden. Für den TestDaF sind insbesondere Erfahrungen mit Sprachprüfungen auf hohem Niveau und technische Einrichtungen zur Abnahme des Prüfungsteils Mündlicher Ausdruck nachzuweisen; für den onSET oder den TestAS gelten je spezifische Voraussetzungen, z. B. eine ausreichende Ausstattung mit Computern.
Voraussetzungen der Lizenzierung
Prüfungserfahrung Ein Testzentrum muss Erfahrungen in der Administration und der Durchführung von Sprachprüfungen im Bereich der Mittel- und Oberstufe (z.B. Hochschul-Sprachprüfungen oder Zertifikate des Goethe-Instituts) nachweisen. Prüfungsbeauftragte Jedes Testzentrum muss eine fachlich ausgewiesene Prüfungsperson (einschlägiges Hochschulstudium, Erfahrungen in der Durchführung von Sprachprüfungen; ausgezeichnete Deutschkenntnisse mindestens auf C1-Niveau nach dem GER) benennen. Die Prüfungsperson ist für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfung verantwortlich und Ansprechpartner/in des TestDaF-Instituts. Sie kann durch technisches und Aufsichtspersonal unterstützt werden. Räume Ein Testzentrum muss über geeignete Räumlichkeiten für die ordnungsgemäße Abnahme von Prüfungen verfügen. Dazu gehören: Sprachlabore und ausreichend große Räume zum störungsfreien Ablauf der TestDaF-Subtests „Hörverstehen“ und „Mündlicher Ausdruck“. Technik Ein Testzentrum muss eine geeignete technische Ausstattung für die Abnahme der TestDaF-Subtests „Hörverstehen“ und „Mündlicher Ausdruck“ garantieren (Sprachlabor oder PC-Netzwerk mit Kopfhörern und Software für Sprachaufnahmen). Internet Ein Testzentrum muss über Geräte zur elektronischen Datenverarbeitung und -übertragung (Personalcomputer, E-Mail, Internetzugang) verfügen. Informationen des TestDaF-Instituts werden überwiegend auf elektronischem Wege übermittelt. Telefon und Fax sind selbstverständlich. Verwaltung Soweit die Einzahlung der Prüfungsentgelte (durch die Teilnehmenden) nicht online möglich ist, muss ein Testzentrum die Verwaltung und Überweisung der Prüfungsentgelte gewährleisten. Prüfungsteilnehmende können dann über eine spezielle Webseite des TestDaF-Instituts, das „Testzentren-Portal“, angemeldet werden. Geheimhaltung Das Testzentrum muss die vollständige Geheimhaltung der Prüfungsunterlagen und den Schutz aller Teilnehmerdaten garantieren. Marketing und Beratung Ein Testzentrum muss sich verpflichten, für TestDaF, TestAS und onSET in geeigneter Form zu werben und die an den Tests Interessierten möglichst individuell und angemessen zu beraten. Es sollte dabei in Fragen der Studienberatung und Zulassung zum Studium auch mit den deutschen Hochschulen zusammenarbeiten Verfahren der Lizenzierung
Antragstellung Wenn Sie interessiert sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem TestDaF-Institut auf. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage nur online. Vorbereitung Bitte schauen Sie die Webseiten zum TestDaF, zum TestAS und zum onSET vor der Antragstellung durch. Lizenzierungsanfrage (TestDaF, TestAS und onSET) Ich habe die Kriterien gelesen und möchte die Lizenzierungsanfrage ausfüllen ( Weiter ) Lizenzierungsanfrage (nur onSET) Ich habe die Informationen gelesen und möchte die Lizenzierungsanfrage ausfüllen (Weiter) Kontakt Bei weiteren Fragen zur Lizenzierung wenden Sie sich bitte an unseren Mitarbeiter Martin Kilian per E-Mail lizenzen(at)testdaf.de oder per Post an folgende Anschrift:
TestDaF-Institut,
Universitätsstraße 134,
D-44799 Bochum
Tel.: +49 234 32 29770
Fax: +49 234 32 14988