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Anmeldung zum Online-Workshop
Ihre Teilnahme am Online-Workshop Der digitale TestDaF: Beurteilung mündlicher und schriftlicher Leistungen am 10. und 11.04.2025 sichern Sie sich, indem Sie das Anmeldeformular ausfüllen und absenden.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER GESELLSCHAFT FÜR AKADEMISCHE STUDIENVORBEREITUNG UND TESTENTWICKLUNG E. V. (g.a.s.t.)
Bitte lesen Sie diese Vertragsbedingungen genau durch. Sie finden darin die Teilnahmebedingungen an Seminaren, Fortbildungen und Workshops der Gesellschaft für Akademische Studienvorbereitung und Testentwicklung e. V. (g.a.s.t).
1. Allgemeines
1.1 g.a.s.t. ist ein Verein zur Förderung des Hochschulstudiums qualifizierter ausländischer Studienbewerber und Wissenschaftler. g.a.s.t. entwickelt Tests zur Eignungs- und Leistungsfeststellung im Hochschulbereich, setzt diese ein und führt fachliche Eig- nungs- und Auswahltests durch, bereitet Interessenten sprachlich, fachlich und propä- deutisch auf diese Tests und ein Studium in Deutschland durch Schulungsmaßnahmen einschließlich internetbasierter Lernverfahren vor und unterhält Beratungsmaßnah- men, Informationsangebote, Fort- und Weiterbildungsangebote sowie Qualitätssiche- rung und Qualitätsentwicklung im Bereich von Prüfungen und Tests, die mit den zuvor beschriebenen Aufgaben zusammenhängen. g.a.s.t. erbringt diese Leistungen selbst oder durch von ihm unterhaltene oder unterstützte Einrichtungen.
1.2 Der Inhalt und die für die jeweiligen Leistungen geltenden zusätzlichen Bedingungen sind in BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN (BVB) geregelt, die als Anlage zu den ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN abgedruckt bzw. abrufbar sind.
1.3 Die Bezeichnung Teilnehmer wird im Folgenden gleichbedeutend mit der Formulierung Teilnehmerinnen und Teilnehmer verwendet.
1.4 Der Teilnehmer erkennt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils gültigen AGB und BVB an. Abweichende Geschäftsbedingungen werden grundsätzlich nicht anerkannt. .
2. Anmeldung
2.1. Anmeldungen des Teilnehmers sind verbindlich. Anmeldungen können online bei g.a.s.t. oder bei einem von g.a.s.t. beauftragten Anbieter vorgenommen werden. Bei einer Anmeldung durch Dritte muss dieser bei der Anmeldung eine Vollmacht im Origi- nal vorlegen. Anmeldungen von Personen unter 18 Jahren können nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten erfolgen. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Auf- tragsbestätigung von g.a.s.t. und Zahlung durch den Teilnehmer bzw. einen Vertreter zustande. Die Auftragsbestätigung erfolgt per E-Mail. Nachträgliche Änderungen der Anmeldung können nur im Einvernehmen zwischen den Parteien erfolgen.
2.2 Für die Teilnahme wird eine Vergütung erhoben. Sofern in den BVB nichts Abweichen- des geregelt ist, ist die Vergütung mit der Anmeldung zahlbar und fällig.
2.3 Wird die Leistung von g.a.s.t. im Wege des Fernunterrichtes erbracht, ist die Vergütung in Teilleistung jeweils für einen Zeitabschnitt von höchstens drei Monaten zu entrichten.
3. WIDERRUFSBELEHRUNG
3.1 WIDERRUFSRECHT
DER TEILNEHMER HAT DAS RECHT, BINNEN 14 TAGEN OHNE ANGABE VON GRÜNDEN DIESEN VERTRAG ZU WIDERRUFEN. DIE WIDERRUFSFRIST BETRÄGT 14 TAGE AB DEM TAG DES VERTRAGSABSCHLUSSES. UM DAS WIDERRUFSRECHT AUSZUÜBEN, MUSS DER TEILNEHMER DIE GESELLSCHAFT FÜR AKADEMISCHE STUDIENVORBEREITUNG UND TESTENTWICKLUNG E.V., C/O TESTDAF-INSTITUT, UNIVERSITÄTSSTRAßE 134, 44799 BOCHUM, TELEFAX 0234 32 14988, KONTAKT@GAST.DE MITTELS EINER EINDEUTIGEN ERKLÄRUNG (Z.B. EIN MIT DER POST VERSANDTER BRIEF, TELEFAX ODER E-MAIL) ÜBER SEINEN ENTSCHLUSS, DIESEN VERTRAG ZU WIDERRUFEN, INFORMIEREN. DER TEILNEHMER KANN DAFÜR DAS BEIGEFÜGTE MUSTER-WIDERRUFSFORMULAR VERWENDEN, DAS JEDOCH NICHT VORGESCHRIEBEN IST. ZUR WAHRUNG DER WIDERRUFSFRIST REICHT ES AUS, DASS DIE MITTEILUNG ÜBER DIE AUSÜBUNG DES WIDERRUFES VOR ABLAUF DER WIDERRUFSFRIST ABGESENDET WIRD.
GESELLSCHAFT FÜR AKADEMISCHE STUDIENVORBEREITUNG
UND TESTENTWICKLUNG E. V.
C/O TESTDAF-INSTITUT
UNIVERSITÄTSSTRAßE 134
44799 BOCHUM
TELEFAX 0234 36715 900
KONTAKT@GAST.DE
3.2 WIDERRUFSFOLGEN
IM FALLE EINES WIRKSAMEN WIDERRUFS WERDEN ALLE ZAHLUNGEN, DIE G.A.S.T. VOM TEILNEHMER ERHALTEN HAT, UNVERZÜGLICH UND SPÄTESTENS BINNEN 14 TAGEN AB DEM TAG ZURÜCKGEZAHLT, AN DEM DIE MITTEILUNG ÜBER DEN WIDERRUF EINGEGANGEN IST. FÜR DIE RÜCKZAHLUNG WIRD DASSELBE ZAHLUNGSMITTEL VERWENDET, DAS BEI DER URSPRÜNGLICHEN TRANSAKTION EINGESETZT WURDE, ES SEI DENN, ES WIRD AUSDRÜCKLICH ETWAS ANDERES VEREINBART; IN KEINEM FALL WERDEN WEGEN DIESER RÜCKZAHLUNG ENTGELTE BERECHNET. HAT DER TEILNEHMER VERLANGT, DASS DIE DIENSTLEISTUNG WÄHREND DER WIDERRUFSFRIST BEGINNEN SOLL, SO STEHT G.A.S.T. EIN ANGEMESSENER BETRAG ZU, DER DEM ANTEIL DER BIS ZU DEM ZEITPUNKT, ZU DEM DER TEILNEHMER G.A.S.T. VON DER AUSÜBUNG DES WIDERRUFSRECHTES HINSICHTLICH DIESES VERTRAGES UNTERRICHTET, BEREITS ERBRACHTE DIENSTLEISTUNGEN IM VERGLEICH ZUM GESAMTUMFANG DER IM VERTRAG VORGESEHENEN DIENSTLEISTUNGEN ENTSPRICHT.
4. Durchführung der Leistung
4. 1 g.a.s.t. führt die Leistung nach anerkannten Regeln der Wissenschaft durch.
4. 2 Der Teilnehmer stimmt einer Durchführung der Leistung durch beauftragte oder unter- haltene Einrichtungen von g.a.s.t. zu.
4.3 Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass g.a.s.t. rechtzeitig alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Unterlagen und Informationen erhält. Dafür wird aus- schließlich das Teilnehmerportal genutzt.
5. Zahlung
5. 1 Die Bezahlung der Vergütung erfolgt durch elektronische Bezahlverfahren. Abwei- chend hiervon kann g.a.s.t. in besonders zu begründenden Fällen eine Bezahlung vor Ort in den Testzentren ermöglichen.
5. 2 Alle Buchungen werden sofort bearbeitet. Alle Anfragen zu Buchungen, Zahlungen, Transaktionen werden innerhalb von zwei Werktagen bearbeitet. Die finanziellen Transaktionen werden über die Unzer E-Com GmbH, Vangerowstraße 18, 69115 Hei- delberg, Deutschland, abgewickelt. Die Transaktionen sind nach neuesten Standards SSL-128-Bit verschlüsselt. Dem Teilnehmer wird empfohlen, alle Transaktionsdaten im Zusammenhang mit der Buchung zusammen mit den Geschäftsbedingungen aufzubewahren.
6. Absage
g.a.s.t. behält sich vor, im Falle des Ausfalles von Prüfungsbeauftragten, Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl Veranstaltungen abzusagen. In diesem Fall ist g.a.s.t. bemüht, Absagen oder notwendige Änderungen des Programms oder einen Wechsel des Testzentrums so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Wird ein Test oder ein Seminar abgesagt, erhält der Teilnehmer die gezahlte Vergütung möglichst umge- hend erstattet.
7. Gewährleistung und Haftung
7. 1 g.a.s.t. haftet nicht für den Ausfall der Leistung durch höhere Gewalt oder aus sonstigen von ihm nicht zu vertretenden Gründen.
7. 2 Die Gewährleistung von g.a.s.t. ist zunächst beschränkt auf die Nacherfüllung inner- halb einer angemessenen Frist. Schlägt die Nacherfüllung fehl, d.h. wird sie unmöglich oder ist sie dem Teilnehmer unzumutbar oder wird sie von g.a.s.t. unberechtigt verwei- gert oder ungebührlich verzögert, ist der Teilnehmer nach seiner Wahl berechtigt, Her- absetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
7.3 Außer in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Körperschäden oder Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind alle Ansprüche des Teilnehmers auf Ersatz aus unmittelbaren oder mittelbaren Schä- den gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Dies gilt auch im Hinblick auf die persönliche Haftung der Mitarbeiter von g.a.s.t. sowie der von ihm eingeschalteten Erfüllungsgehilfen.
8. Vertragslaufzeit und Kündigung
8. 1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Bestätigung der Anmeldung durch g.a.s.t.
8. 2 Das Vertragsverhältnis endet mit der von g.a.s.t. zu erbringenden jeweiligen Leistung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine vorzeitige Kündigung ist nur bis zu dem jeweiligen Anmeldeschluss möglich, im Übrigen ausgeschlossen. Kann der Teilnehmer aus in seiner Person liegenden Gründen (z. B. Krankheit, dienstliche oder persönliche Verpflichtungen) eine Leistung ganz oder teilweise nicht in Anspruch nehmen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung der Teilnehmervergütung oder Leistung zu einem anderen Zeitpunkt.
8. 3 Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
9. Geheimhaltung, Urheberrecht, Datenschutz
9.1 Sämtliche dem Teilnehmer ausgegebenen Arbeitsunterlagen oder zur Verfügung ge- stellten Testaufgaben oder Informationen sind urheberrechtlich geschützt. Ohne schriftliche Genehmigung von g.a.s.t. darf kein Teilnehmer diese Unterlagen, Testauf- gaben oder Informationen in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichts- gestaltung, reproduzieren, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeiten, vervielfältigen, verbreiten, zur öffentlichen Wiedergabe nutzen, an Dritte weitergeben oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Die Bekanntmachung, Veröf- fentlichung und Zugänglichmachung jeglicher Testaufgaben und Testunterlagen an Dritte sowie deren Einstellung in soziale Netzwerke, auf Internetforen, Webseiten und ähnlichen Medien ist untersagt.
9.2 g.a.s.t. und/oder die beauftragten Einrichtungen verarbeiten und nutzen die personen- bezogenen Daten des Teilnehmers ausschließlich für eigene, auch statistische Zwe- cke. Dazu setzt g.a.s.t. automatische Datenverarbeitungsanlagen ein. Zur Erfüllung der Datensicherungsanforderung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat g.a.s.t. technisch-organisatorische Maßnahmen getroffen, die die Sicherheit der Datenbe- stände und der Datenverarbeitungsabläufe gewährleisten. Die mit der Verarbeitung be- schäftigten Mitarbeiter sind verpflichtet und gehalten, sämtliche Datenschutzbestim- mungen strikt einzuhalten.
10. Aufbewahrung
10. 1 Dokumente sind insbesondere Urkunden, Schriftstücke, Bilder, Karten, Pläne, Risse, in Papier- und elektronischer Form, Filme und Tonträger sowie die auf rechnergestützten Datenträgern gespeicherten Daten einschließlich der dazugehörigen Dokumentationen.
10.2 Die Aufbewahrungsfrist ist der Zeitraum in Jahren, in dem Dokumente oder prüfungs- bezogene Daten noch für einen Bearbeitungsrückgriff bereitzuhalten sind. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Bearbeitung abgeschlossen worden ist, und endet mit dem Ablauf eines Kalenderjahres.
10.3 Soweit Rechts- oder Verwaltungsvorschriften bestimmte Aufbewahrungsfristen vorsehen, sind diese maßgebend. Soweit keine Vorschriften ergangen sind, gilt eine Aufbewahrungsfrist von zwei Jahren.
11. Einsichtsrecht
11. 1 Im Bereich von Prüfungen und Tests wird dem Teilnehmer innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Vertrages auf Antrag Einsicht in seine Prüfungsarbeiten gewährt. Der Antrag ist spätestens vier Wochen nach Freischaltung der Ergebnisse im TestDaF-Teilnehmerportal bzw. nach Bekanntgabe der Ergebnisse an g.a.s.t. zu richten.
11. 2 Die Einsichtnahme ist ausschließlich am Sitz von g.a.s.t. bzw. TestDaF-Institut möglich. Die Einsichtnahme erfolgt unter Aufsicht von g.a.s.t. Für die Einsichtnahme steht in der Regel ein Zeitraum von 30 min zur Verfügung. Es dürfen keine Informationen aufgezeichnet oder mitgenommen werden. Jegliche elektronischen Geräte sind bei der Einsichtnahme nicht erlaubt.
12. Anzuwendendes Recht
Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Klauseln dieser AGB oder der BVB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Eine unwirksame Regelung werden die Parteien durch eine solche Regelung ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR SEMINARE, FORTBILDUNGEN UND WORKSHOPS
Bitte lesen Sie diese Vertragsbedingungen genau durch. Sie finden darin die Teilnahmebedingungen sowie wichtige Hinweise und Regeln für die Seminare, Webinare und sonstige Veranstaltungen.
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für Seminare, Webinare und sonstige Veranstaltungen, die von g.a.s.t. e.V. durchgeführt werden.2. Anmeldung
Für jede Veranstaltung ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist ausschließlich über die bereitgestellten Onlineformulare auf der Webseite möglich. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt auf die jeweils angegebene Personenzahl. Gehen mehr Anmeldungen ein als Teilnehmerplätze zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste geführt und der betreffende Teilnehmer unverzüglich über das Nachrücken informiert. Für die Teilnahme an der Veranstaltung wir ein Entgelt erhoben. Nach erfolgter Anmeldung erhält der Teilnehmer per E-Mail die Anmeldebestätigung sowie die Rechnung. Abweichend vom Punkt 5.1 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Bezahlung des Teilnahmeentgelts ausschließlich per Banküberweisung möglich.3. Abmeldung / Stornierung
Die Abmeldung ist bis zu sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung bis zu einer Woche vor Veranstaltungsbeginn mit Einbehalt von 75 % des gezahlten Teilnahmeentgelts möglich. Nach Ablauf dieser Frist wird bei Abmeldung oder Nichterscheinen das volle Teilnahmeentgelt fällig. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der schriftlichen Abmeldung bei g.a.s.t. Als besonderen Service bietet g.a.s.t. eine kostenfreie Umbuchung auf eine andere Veranstaltung mit gleichem Teilnahmeentgelt an. Diese Möglichkeit kann einmalig und bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in Anspruch genommen werden. Nach Absprache mit g.a.s.t. kann der Teilnehmer bei kurzfristiger Verhinderung eine Vertretungsperson benennen. Dem Teilnehmer entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.4. Teilnahmebescheinigung
Nach der Veranstaltung erhält der Teilnehmer eine Bescheinigung über den Inhalt und den Umfang der Veranstaltung.5. Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Die Kosten für An- und Abreise, Übernachtung sowie Verpflegung sind, soweit nichts anders vereinbart wurde, im Teilnahmeentgelt nicht enthalten und werden vom Teilnehmer gesondert getragen.6. Verstöße gegen die BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN
Eine Verletzung der BESONDEREN VERTRAGSBEDINGUNGEN wie z. B. Nichtbegleichung der Rechnung berechtigt g.a.s.t. zum Ausschluss von der Veranstaltung.7. Haftungsausschluss
g.a.s.t. kann keine Verantwortung für Störungen des Ablaufs einer Veranstaltung über- nehmen, die durch Umstände verursacht werden, die sich der Kontrolle von g.a.s.t. entziehen. Wenn die Veranstaltung durch solche Vorkommnisse gestört, verzögert oder abgebrochen werden muss, wird jeder Versuch unternommen, den normalen Ab- lauf sobald wie möglich wiederaufzunehmen. Die Verantwortung von g.a.s.t. beschränkt sich darauf, das Entgelt zurückzuerstatten oder – in begründeten Fällen – die Wiederholung der Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt anzubieten.